Kontakt

Datenschutz

Impressum

CDU-Steinweiler-2

STARTSEITE

VORSTAND

GEMEINDERAT

JUNGE UNION

TERMINE

ARCHIV

LINKS

Gemeinderat am 19.03.2024

Das zukünftige Betreuungskonzept für die Grundschulkinder und die Vergabe der letzten Bauplätze im Baugebiet “Brotäcker 4” waren die Hauptthemen dieser Ratssitzung. Weitere Tagesordnungspunkte waren die Teilnahme am Landeswettbewerb “Unser Dorf hat Zukunft”, der Erlass einer Wahlwerbesatzung, Baumpflegearbeiten und Bauanträge. Alle Beschlüsse wurden einstimmig gefasst.


1.  Zukünftiges Betreuungskonzept für die Grundschulkinder.

Hinter dem zukünftigen Betreuungskonzept für die Grundschulkinder “versteckt” sich das größte Projekt der Gemeinde Steinweiler für die kommenden Jahre. Ab dem Jahr 2026 wird der Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung schrittweise in Rheinland-Pfalz eingeführt. Bis zum Jahr 2028 muss dann allen Grundschulkindern eine Ganztagsbetreuung angeboten werden.
Dies bedeutet für Steinweiler, dass die Betreuung der Grundschulkinder neuorganisiert werden muss. Bisher erfolgt diese Betreuung im Schülerhort (20 Kinder), der an die prot. KiTa angegliedert ist und in der Betreuenden Grundschule (25 Kinder) die in den Räumen der Grundschule untergebracht ist. Sicher ist heute schon, dass der Schülerhort aufgelöst werden muss, da zur Umsetzung des neuen KiTa-Gesetzes der Platz in der prot. KiTa benötigt wird. Diese Umsetzung muss auch bis zum Jahr 2028 erfolgen.
In mehreren Sitzungen hatte der Schulträgerausschuss sich mit diesem Thema beschäftigt. Hier war man einstimmig der Meinung, dass man langfristig davon ausgehen muss, dass alle Grundschulkinder eine Ganztagsbetreuung benötigen. D.h. es ist bei einer einzügigen Grundschule mit rund 100 Kindern zu rechnen. Eine Ganztagsschule, wie z.B. in Kandel, wird vom Land nur in zentralen Orten genehmigt und kommt für Steinweiler deshalb nicht in Frage. Der Neubau und Betrieb neuer Schülerhortplätze wird vom Land und vom Kreis nicht gefördert und scheidet damit ebenfalls aus. Übrig bleibt damit “nur noch” die Möglichkeit die Betreuende Grundschule zu vergrößern.
Aufbauende auf dieser Vorgabe hatte die Schulleiterin, Frau Boßung, ein pädagogisches Konzept erarbeitet, in dem auch der zukünftige Raumbedarf der Grundschule definiert wurde. Nachdem im Juli 2023 dieses Konzept, mit der Schulaufsicht (ADD), abgestimmt war, konnte das Architekturbüro Krüger (Karlsruhe) mit seinen Planungsarbeiten beginnen. In der Sitzung des Schulträgerausschuss am 21.02.2024 stellte das Büro Krüger vier mögliche Varianten vor wie die Erweiterung umgesetzt werden könnte. Einstimmig sprach sich der Ausschuss für einen Anbau an das bestehende Schulgebäude in Nord-Süd-Richtung aus.
Ortsbürgermeister Michael Detzel (CDU) sagte, dass er nach derzeitigem Stand von Gesamtkosten von rund 3 Millionen Euro ausgehe. Sehr ärgerlich sei auch, so Detzel, dass von den insgesamt 493 m² Neubaufläche das Land nur rund 2/3 fördere und die Flächen für Treppen, Gänge und WC’s nicht gefördert werde. Er gehe davon aus, dass der Löwenanteil der Kosten an der Gemeinde hängen bleibt. Es sei für ihn aber keine Frage, dass das Projekt jetzt vorangetrieben werden muss.
Norbert Knauber (CDU) sah auch keine Alternative zum geplanten Vorgehen. Scharf kritisierte er das Verhalten der Landesregierung. Es sei einfach in Mainz Gesetze zu beschließen, wenn man nicht gleichzeitig sagen muss wo das Geld hierfür herkommt. Wie vergleichbare Projekte in Kandel, Freckenfeld und Minfeld zeigten, seien die Landeszuschüsse geradezu lächerlich. Man könne nur auf das Landesverfassungsgericht hoffen, dass es die Landesregierung zu einem kommunalen Finanzausgleich zwinge, der diesen Namen auch verdient hat. “Sonst haben wir Freisbach bald überall.”
Stefanie Bohlender (FWS) schloss sich inhaltlich den Ausführungen von Knauber an, sie sagte auch, dass das Vorhaben in vielen Sitzungen sehr gründlich vorbereitet wurde.
Für die SPD sprach sich Jürgen Hust auch für die geplante Vorgehensweise aus. Die Planung sei gut. Wie sie aber bezahlt werden soll wisse er auch noch nicht, so Hust.
Einstimmig beauftragte der Rat die Verwaltung damit, die weiteren Schritte zur Planung des Erweiterungsbaus einzuleiten.

Anbau-Grundschule-1A
Anbau-Grundschule-2A
Anbau-Grundschule-3A

Lageplan des geplanten Erweiterungsbau (rot).

Ansicht von oben aus Richtung Osten.

Ansicht aus Richtung Nord-Ost (Jahnstraße).


2. Teilnahme am Landeswettbewerb “Unser Dorf hat Zukunft”.

Einig war sich der Rat, dass die Gemeinde in diesem Jahr wieder an dem Wettbewerb “Unser Dorf hat Zukunft” teilnehmen soll. Die Teilnahme macht zwar viel Arbeit, bringe aber auch viel für die Dorfgemeinschaft meinten mehrere Ratsmitglieder.


3. Erlass einer Wahlwerbesatzung.

Um die Plakatflut für kommende Wahlkämpfe zu kanalisieren, war man in der Verbandsgemeinde zum Entschluss gekommen, dass nach Vorbild der Stadt Kandel, auch für die restlichen Ortsgemeinden eine Wahlwerbesatzung zu erlassen.
Wie Herr Gerhardt vom Ordnungsamt berichtete, hat man in Kandel damit gute Erfahrungen gemacht. Norbert Knauber (CDU) sagte, dass man bisher innerhalb der VG-Kandel mit einem “Gentelmen’s Agreement” zwischen den etablierten Parteien die Höchstzahl der Plakate je Partei und Ort festgelegt hatte. In der Vergangenheit habe es aber immer mal wieder Verstöße gegen diese Absprache gegeben. Da es auch immer mehr Parteien gibt, sei es sinnvoll nicht mehr auf die freiwillige Selbstbeschränkung zu setzen, sondern über eine Satzung klare Regel vorzugeben. Diese Ansicht wurde auch von Jürgen Hust (SPD) geteilt.
Einstimmig wurde die Wahlwerbesatzung beschlossen.


4. Vergabe der letzten Bauplätze im Baugebiet “Brotäcker 4”.

Ein sich seit Frühjahr 2021 hinziehender Rechtsstreit hat nun hoffentlich seinen guten Abschluss gefunden. In der Ratssitzung am 17.02.2021 hatte der Rat die letzten 5 Bauplätze vergeben. Gegen diese Vergabe hatte ein nicht berücksichtigter Bewerber Klage beim Verwaltungsgericht in Neustadt eingereicht. Nach Hinweisen des Gerichts auf formale Fehler, hatte der Rat die Vergaberichtlinien am 14.12.2021 neu beschlossen. Auch bei dem dann neuen Vergabeverfahren, vom 10.01. bis 11.02.2022, war der Kläger nicht zum Zuge gekommen.  Dagegen ging er dann wieder gerichtlich vor und der Verkauf der Grundstücke wurde erneut, per einstweiligen Verfügung, gestoppt. Bei der Hauptverhandlung, die nun am 19.02.2024 stattfand, zeichnete sich ab, dass das Gericht zu Gunsten der Gemeinde entscheiden würde. So verwies der vorsitzende Richter darauf, dass die Gemeinde durchaus das Recht habe sich Vergaberichtlinien zu geben und kein Anspruch auf ein Grundstück bestehe, solange die Gemeinde eine fehlerfreie Ermessensentscheidung getroffen hat. Nach diesen Ausführungen nahm der Kläger seine Klage zurück.
Im Vorfeld der Ratssitzung hatte die Verwaltung beim Gemeinde- und Städtebund (GStB) angefragt um das weitere Vorgehen abzuklären. Nach Auffassung des GStB wurde das Vergabeverfahren von 2022 durch den Rechtsstreit unterbrochen und kann nun wieder aufgenommen werden. D.h. die Bewerber die 2022 einen der fünf Bauplätze zugesprochen bekamen werden nun angefragt ob sie noch Interesse haben. Ganz wichtig auch, dass der Grundstückspreis von 2022 (225,00 € / m²) weiterhin Gültigkeit hat.
Mehrere Ratsmitglieder zeigten sich erfreut über diese Entwicklung. Im Prinzip hat der Rat alles richtig gemacht, so Jürgen Hust (SPD). Bedauerlich sei, dass die Bauplatzinteressenten lange warten mussten und die Baupreise und Zinsen seitdem gestiegen sind, meinte Stefanie Bohlender (FWS). Für Norbert Knauber (CDU) war wichtig, dass auch das schon seit fast 30 Jahren in Steinweiler übliche Punktesystem bestätigt wurde. Hier kann jeder klar nachvollziehen wie die Bauplätze vergeben werden und dass es nicht nach “der Nase” geht. Er plädierte dafür das Verfahren jetzt schnell zum Abschluss zu bringen.
Einstimmig entschied der Rat das ruhende Verfahren von 2022 wieder aufzunehmen.


5. Beauftragung von Baumpflegearbeiten im Versickerungsbecken nördlich Brotäcker 2.

Ohne Diskussion vergab der Rat die notwendigen Baumpflegearbeiten für das Versickerungsbecken (zwischen Tankstelle und Baugebiet) an die Firma aut aus Freckenfeld. Auftragssumme: 5.900 € netto.


6. Bauanträge

Lessingstr. 8:  Es lag nur ein Bauantrag vor. Hier soll die bestehende Garage um eine Fläche von ca. 30 m² erweitert werden. Wie die Bauabteilung der VG-Kandel feststellte, ist laut Bebauungsplan eine Erweiterung bis zu 60 m² möglich. Sie schlug deshalb dem Rat vor den Antrag zu genehmigen. Diesem Vorschlag folgte der Rat einstimmig.


7. Information zum aktuellen Stand Bürgerhaus.

Ortsbürgermeister Detzel informierte den Rat, dass für eine Zwischenwand noch ein statisches Gutachten eingeholt werden musste. Dieses liegt nun vor. Der beauftragte Architekt erstellt zurzeit das Leistungsverzeichnis damit die Ausschreibung der Arbeiten erfolgen kann. Er hofft, dass bis zu Ratssitzung im Mai, die Aufträge vergeben werden können. Wenn dann alles gut läuft, ist eine Nutzung des Saals Ende des Jahres wieder möglich.

zurück-pfeil