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Gemeinderat am 17.02.2021

Seine erste „offizielle“ Sitzung in Form einer Videokonferenz hatte der Gemeinderat Steinweiler am Aschermittwoch. Wegen Corona wurde durch das Land eine Änderung der Gemeindeordnung vorgenommen. Die neue Regelung erlaubt es nun auch in Videokonferenzen Beschlüsse zu fassen.  Da die bisherigen Videokonferenzen nur „unverbindliche“ Beratungen waren, hatte sich eine große Zahl an Themen aufgestaut.
Zur Tagesordnung gehörten u.a. der Jahresabschluss 2017, der Forstwirtschaftsplan 2021, der Haushaltsplan 2021/2022, Forsteinrichtungswerk, Vergabe von Planungsleistungen für den Ausbau von Ortsstraßen und eine Änderung des Bebauungsplans „Rappengärten 3“.


1. Jahresabschluss 2017

Der Jahresabschluss 2017 wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss bereits am 05.10.2020 geprüft. Bei dieser Prüfung gab es keine Beanstandungen.
Die Eckdaten des Jahresabschluss 2017 sehen wie folgt aus.
Die Bilanzsumme beträgt 22.691.930,54 €. Diese setzt sich auf der Aktivseite zusammen aus einem Anlagevermögen in Höhe von 22.283.540,37 €, einem Umlaufvermögen von 405.991,97 € und einem Rechnungsabgrenzungsposten von 2.398,20 € .
Auf der Passivseite sind 16.403.326,63 € Eigenkapital, 6.137.152,35 € Sonderposten, 69.746,53 € Rückstellungen, 78.890,71 € Verbindlichkeiten und ein Rechnungsabgrenzungsposten von 2.814,32 € verbucht. Die Eigenkapitalquote liegt bei rd. 72,3 %.
Der Finanzhaushalt (= die Summe aller Einnahmen und Ausgaben) weist ein Minus in Höhe von 225.530,47 € aus.
Ohne Diskussion folgte der Rat der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschuss und genehmigte den Jahresabschluss. Auch wurde dem Ortsbürgermeister und seinen Beigeordneten wie auch dem Verbandsbürgermeister und seinen Beigeordneten die Entlastung erteilt.


2. Forstwirtschaftsplan 2021

Bevor der Forstwirtschaftsplan für das Jahr 2021 behandelt wurde, gab Ortsbürgermeister Michael Detzel (CDU) das voraussichtliche Ergebnis für das Jahr 2020 bekannt. War im Plan für das Jahr 2020 noch ein sehr kleiner Gewinn von 235,00 € vorgesehen, konnte tatsächlich ein Gewinn von rund 48.000 € erwirtschaftet werden. Das Forstamt führt dies auf sehr gute Preise beim Holzverkauf zurück.
Für das Jahr 2021 plant das Forstamt Bienwald in Kandel wieder mit einem „Minigewinn“ von 106,00 €.
Auch hier folgte der Rat einstimmig der Empfehlung des Fachausschuss (= Umwelt, Land- u. Forstwirtschaft) und genehmigte den Plan.
Im Nachgang fragte Markus Marz (SPD) wie es mit der Weihnachtsbaumkultur aussieht. Er habe den Eindruck, dass es hier nicht weitergehe. Der zuständige Beigeordnete, Matthias Ditscher (CDU), erklärte hierzu, dass die notwendigen Vorarbeiten abgeschlossen sind  und wenn alles normal läuft noch in diesem Frühjahr wieder Nordmanntannen gepflanzt werden.


3. Haushaltsplan 2021/2022

Zu Beginn dieses Tagesordnungspunktes ging Ortsbürgermeister Michael Detzel (CDU) noch kurz auf das Jahr 2020 ein. Neben den größeren Projekten wie der Friedhofsanierung, dem Ausbau von Feldwegen und den Planungen zum Ausbau der Garten-, Giltwingert- u. Jahnstraße wurden auch wieder viele kleinere Maßnahmen umgesetzt. Dennoch verfügte die Gemeinde Steinweiler  zum Jahresende 2020 über Rücklagen in Höhe von 740.000 €.
Die größten  Investitionen  für die Haushaltsjahre  2021/2022 sind  die Fertigstellung  des Friedhofs (200.000 €), Feldwegebau (203.000), Ausbau  der Garten-,  Gilwingert- u. Jahnstraße  (403.000 €), Fertigstellung der Straßen im Baugebiet Brotäcker 4 (300.000 €), Sanierung Spielplätze (125.000) und die Sanierung des Gebäude Hauptstr. 36 (425.000 €). Zu den „kleineren“ Ausgaben  gehören  u.a. Planungskosten zur Umsetzung  der Ganztagsschule und des neuen Kindergartengesetzes in Höhe von 50.000 €.
Insgesamt sind für beide Jahre Investitionen von rund 3,4 Mio. € vorgesehen.
Um diese Investitionen finanzieren zu können, ist es nach längerer Zeit mal wieder nötig, Investitionskredite aufzunehmen.  Insgesamt sind Kredite in Höhe von 1,49 Mio. € geplant.
Wie der Kämmerer der VG-Kandel, Herr Pust, betonte, ist die Kreditaufnahme zZt. besonders günstig, da die Gemeinde praktisch keine Zinsen zahlen muss. Mittelfristig geht er auch davon aus, dass in vier bis fünf Jahren die Gemeinde ihren Haushalt wieder ausgleichen kann.
In ihrer Beurteilung des Haushalts waren sich die drei Fraktionsvorsitzenden, Nadine Sommer-Helck (SPD), Jochen Ochsenreihter (CDU) und Stefanie Bohlender (FWS) einig. Im Vergleich zu den meisten Gemeinden gehe es Steinweiler noch relativ gut. Leider bleibe nach Abzug der Kreis- und der Verbandsgemeindeumlage nur noch wenig für die Ortsgemeinde übrig. Auf die Einnahmen habe der Gemeinderat keinen Einfluss. Deshalb appellierten sie an Landes- und Bundesregierung für eine bessere Finanzausstattung der Gemeinden zu sorgen. Auf die Ausgaben habe der Gemeinderat zwar Einfluss, bei den vorgesehen Ausgaben konnten alle drei Sprecher/innen aber keinen Luxus erkennen. Diese seien gut begründet und notwendig.
Einstimmig wurde der neue Haushalt verabschiedet.


4. Forsteinrichtungswerk

Zur mittel- und langfristigen Planung der Bewirtschaftung des Waldes, wird im 10-jährigen Rhythmus, ein Forsteinrichtungswerk erstellt. Das zZt. geltende Forsteinrichtungswerk läuft im Oktober 2021 aus. Das Forstamt hat nun darauf hingewiesen, dass es die Möglichkeit gibt diese 10-Jahresfrist um 5 Jahre zu verlängern, wenn keine wesentlichen Änderungen eingetreten sind. Nach Einschätzung des Forstamtes ist dies in Steinweiler der Fall. Deshalb wurde dem Rat empfohlen von dieser Verlängerung um 5 Jahre Gebrauch zu machen.
Nadine Sommer-Helck (SPD) sprach sich dafür aus, keiner Verlängerung zuzustimmen. Auch war sie der Meinung, dass mit der Erstellung des neuen Werkes ein externer Berater und nicht die Forstverwaltung beauftragt werden sollte. Für die Verlängerung um 5 Jahre sprach sich Norbert Knauber (CDU) aus. Die Ausgaben (ca. 15.000 – 20.000 €) könne man aus seiner Sicht problemlos um 5 Jahre schieben. Seine Erfahrung aus der Mitarbeit bei den beiden letzten Werken sei, dass viel Papier produziert werde, das weitgehend in der Schublade verschwinde. Dieser Ansicht widersprach Markus Marz (SPD). Er würde regelmäßig das Werk zurate ziehen und auch den Förster auf die Einhaltung der Vorgaben ansprechen.
Ortsbürgermeister  Michael Detzel (CDU) schlug als Kompromiss eine Verlängerung um 2 Jahre vor. Diesem Vorschlag folgte der Rat mehrheitlich.


5. Vergabe von Planungsleistungen für die Sanierung der Garten-, Giltwingert- und Jahnstraße

Ohne Diskussion beauftragte der Rat das Ingenieurbüro BAMI (Remchingen) mit den Planungsphasen 5 – 9 (d.h. von Ausführungsplanung über Bauüberwachung bis zur abschließenden Baubetreuung) für die Sanierung der Garten-, Giltwingert- und Jahnstraße. Auftragswert: 45.481,12 € Brutto.


6. Projekt „Innenentwicklung“  -  Vergabemöglichkeit im Wege eines sogenannten "Konzeptvergabeverfahrens".

Für das Anwesen Hauptstraße 35 ist nach Wunsch des Rates, wie auch der begleitenden Arbeitsgruppe eine Bebauung mit Mehrgenerationen-Wohnen, barrierefreiem Wohnen sowie betreutes Wohnen in einer Wohn-Pflege-Gemeinschaft vorgesehen.
In der Arbeitsgruppe waren verschiedene Rechtsformen zur Umsetzung des Projektes erörtert worden. So z.B. die Gründung einer Genossenschaft oder einer Kommanditgesellschaft. Dieses Vorgehen wurde als nur schwer umsetzbar eingestuft. Bei Gesprächen mit dem Finanzministerium und der Landeszentrale für Gesundheitsförderung wurde als weitere Möglichkeit die Vergabe in Form einer „Konzeptvergabe“ empfohlen.
Bei einer Konzeptvergabe erstellt die Gemeinde einen Punktekatalog in dem festgelegt wird, welche Vorgaben für das Projekt ihr sehr wichtig, wichtig oder weniger wichtig sind. Die Bewerber für das Grundstück  können dann Pläne einreichen die nach diesem Punktekatalog bewertet werden. Wer am Ende die meisten Punkte hat erhält den Zuschlag.
Um dieses Kozeptvergabeverfahren durchzuführen ist es notwendig den Punktekatalog und die Ausschreibungsunterlagen zu erstellen. Für diese Planungsleistungen sind vom Finanzministerium 25.000 € veranschlagt. Auf diesen Betrag wurde der Gemeinde eine Förderung in Höhe von 80% in Aussicht gestellt.
Der Rat stimmt nun zu, einen entsprechenden Förderantrag einzureichen.


7. Änderung des Bebauungsplanes "Rappengärten III"

Im Rahmen dieser Änderung des B-Plans „Rappengärten III“ soll den Anwohnern auf der Südseite die Möglichkeit gegeben werden, Einfriedungen bis zu einer Höhe von 2 Meter zu errichten. Dadurch soll der Lärm durch die Landstraße nach Kandel verringert werden.
Die im Rahmen der Offenlegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Hinweise und Anregungen wurden nun im Rat behandelt. Es ergaben sich dadurch aber keine nennenswerten Änderungen.
Einstimmig fasste der Rat dann den Satzungsbeschluss.


8. Vertrag über Grabanfertigungsarbeiten auf dem Friedhof

Seit dem Jahr 2009 ist die Fa. Ditscher (Steinweiler) mit dem Anfertigen und Abräumen von Gräbern auf dem Friedhof Steinweiler beauftragt. Seit dieser Zeit wurde auch keine Anpassung der Preise durchgeführt. Nun wurde dieser Vertrag von der Fa. Ditscher fristgerecht gekündigt.
Die Arbeiten wurden deshalb von der Verwaltung neu ausgeschrieben. Zur Angebotseröffnung lag nur das neue Angebot der Fa. Ditscher vor. Die Verwaltung kam beim Vergleich mit anderen Friedhöfen zu dem Ergebnis, dass die neuen Preise sich im ortsüblichen Rahmen bewegen. Es wurde deshalb die Vergabe an Fa. Ditscher empfohlen. Der Rat folgte dieser Empfehlung einstimmig.


9. Historischer Dorfweg – Neugestaltung des „Dreispitz“

Wie bereits in der Sitzung am 01.10.2020 beraten, soll der sogenannte „Dreispitz“ neugestaltet werden. Nach Gesprächen mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) soll nun ein Förderantrag gestellt werden. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf 20.000 €. Die ADD stellte eine Förderung von 60% in Aussicht.
Auch hier folgte der Rat einstimmig der Verwaltungsvorlage.


10.  Bauanträge

Sackgasse 4 - Neubau eines 3-Familienhauses und Umnutzung der vorhandenen Maschinenhalle für PKW-Stellplätze.
Nach Beurteilung der Bauabteilung ist der geplante Neubau im Vergleich zur Umgebungsbebauung zu breit und zu hoch. Der Rat schloss sich der Beurteilung der Verwaltung an und versagte einstimmig das Einvernehmen.

Fichtenweg 12 – Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplans für eine Überschreitung der Bebauungsgrenz für eine Garage um 1,80m.
Auch hier hatte die Bauverwaltung empfohlen der Befreiung nicht stattzugeben. Die Garage könne auch so geplant werden, dass die Baugrenze eingehalten wird. Bei einer Gegenstimme folgte der Rat auch hier der Empfehlung der Verwaltung.


11. Annahme von Spenden

Bei der Gemeinde ging eine Spende von Roberto Soravia Gnocco (Roberto Eis),  Gossersweiler-Stein über 100,00 Euro zur Förderung der Jugendarbeit ein. Die Spende wurde einstimmig angenommen.

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