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Gemeinderat am 10.06.2021

Der Regionalplan Rhein-Neckar, die Satzung über die Friedhofsgebühren, Beschaffungen im Rahmen des Digitalpaktes Grundschulen und eine Änderung in den Vergabebedingungen für die Bauplätze im Baugebiet “Brotäcker 4” waren die Themen dieser Sitzung, unter fast “normalen” Bedingungen.


1. Anhörung und Offenlage der 1. Änderung des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar, Kapitel 1.4 "Wohnbauflächen" und 1.5 "Gewerbliche Bauflächen"; Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Personen des Privatrechts im Sinne des  6 Abs. 3 i.V.m.  10 Abs. 1 Landesplanungsgesetz Rheinland-Pfalz.  -  Stellungnahme der Ortsgemeinde Steinweiler

Unter diesem sehr “sperrigen” Tagesordnungspunkt verbirgt sich eine wichtige Vorentscheidung für die Weiterentwicklung unserer Gemeinde. Im Mittelpunkt steht hier für Steinweiler die Frage, wo und wie viel Fläche darf die Gemeinde für die Zukunft als Baugebiete ausweisen.
Der Einheitliche Regionalplan (ERP) setzt hierfür den Rahmen, der dann später mit dem Flächennutzungsplan und mit Bebauungsplänen gefüllt wird.

Nach der im ERP festgeschriebenen Berechnungsmethode, hat Steinweiler einen Bedarf von 2,7 ha Wohnbaufläche für die nächsten 15 Jahre. D.h. ca 4 bis 5 Bauplätze pro Jahr. Hierfür sollen entsprechende Potenzialflächen im ERP ausgewiesen werden. Die vom Rat bevorzugte Erweiterungsfläche befindet sich im Anschluss an das bestehende Baugebiet “Brotäcker 4”. Um aber auch Ausweichmöglichkeiten zu haben sollen auch weitere Flächen mit aufgenommen werden.
Ohne Diskussion folgte der Rat der Empfehlung der Verwaltung und beauftrage diese, eine entsprechende Stellungnahme beim Raumordnungsverband abzugeben.

Reg.-Plan.-2021

Die hell markierten Flächen im südwestlichen Bereich des Dorfes sollen als potenzielle Wohnbauflächen in den Einheitlichen Regionalplan aufgenommen werden.

2. Beratung über die Neugestaltung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Steinweiler

Nach der Änderung der Friedhofssatzung in der letzten Sitzung, musste nun auch die entsprechende Gebührensatzung aus dem Jahr 2013 angepasst werden. Der Leiter der Finanzabteilung der VG-Kandel, Herr Pust, erläuterte dem Rat die Kalkulation der neuen Gebühren. Eingeflossen in diese Kalkulation sind hier die Ausgaben der Gemeinde für die umfangreiche Sanierung des Friedhofs in den vergangenen zwei Jahren. Weiter wurden auch die Gebühren der umliegenden Gemeinden zum Vergleich herangezogen. Herausgekommen waren Kostensätze, die zwar deutlich höher sind als die aus dem Jahr 2013 aber im Vergleich mit den anderen Orten noch moderat sind.
Neu aufgenommen wurden die jetzt möglichen Urnenbestattungen an Bäumen. Diese Bestattungsform sei zwar relativ teuer sagte Ortsbürgermeister Michael Detzel (CDU), jedoch übernimmt hier die Gemeinde alle Folgekosten für die Pflege.
Einstimmig folgte der Rat der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschuss und beschloss die neuen Gebühren.

Hier finden Sie den Vergleich der neuen Friedhofsgebühren mit den Werten aus 2013.

3. Beschaffung von Grabplatten für die Urnenbestattung unter Bäumen

Ebenfalls ohne Diskussion, folgte der Rat der Empfehlung des Bauausschuss, zur Beschaffung der einheitlichen Grabplatten für die neue Form der Urnenbestattung unter Bäumen. Der Auftrag zur Lieferung von 50 Platten der Ausführung “Black Zulu statiniert” ging zum Preis von 130,90 € je Platte an die Firma Pahle aus Kandel.


4. Förderprogramm zur Digitalisierung der Grundschulen. - Anschaffung von Smartboards und Einrichtung eines neuen WLAN’s.

In der letzten Sitzung hatte der Rat bereits seine Zustimmung zu den im Rahmen des “Digitalpaktes” vorgesehenen Maßnahmen gegeben. Für das neue WLAN-Netz werden Kosten von 10.361,84 € veranschlagt. Weiter sollen zwei mobile Smartboards zum Preis von 18.000,00 € angeschafft werden. Von den förderfähigen Kosten von 28.600,00 € muss die Gemeinde 2.860,00 € selbst tragen. Der Rest von 25.740,00 € sind über das Förderprogramm des Bundes abgedeckt.
Einstimmig beschloss der Rat die entsprechenden Aufträge.


5. Baugebiet "Brotäcker IV" - Änderung der Vergabekriterien/Kriterienkatalog zur Bauplatzvergabe

In der Ratssitzung am 17.02.2021 hatte der Rat, im nichtöffentlichen Teil der Sitzung, die letzten 5 Bauplätze im Baugebiet “Brotäcker 4” vergeben. Gegen diese Vergabe hatte ein nicht berücksichtigter Bewerber Klage beim Verwaltungsgericht in Neustadt eingereicht. Mit einer einstweiligen Verfügung war der Bauplatzverkauf gestoppt worden. Vom Gericht, das alle Unterlagen zur bisherigen Bauplatzvergabepraxis von der Verwaltung angefordert hatte, kam nun der Hinweis, dass die vom Rat am 28.11.2019 beschlossene Änderung der Vergabekriterien nicht wirksam ist, weil sie im nichtöffentlichen Teil der Sitzung beschlossen wurden.   In dieser Änderung der Vergabekriterien hatte der Rat beschlossen, Bewerber die über Wohneigentum verfügen nicht mehr zu berücksichtigen.
Um diesen Verfahrensfehler zu “heilen” hatte der Rat, im nichtöffentlichen Teil der heutigen Sitzung, den Beschluss zur Bauplatzvergabe vom 17.02. aufgehoben. Der zweite Schritt dieses “Heilungsverfahrens” war nun der öffentliche Beschluss der geänderten Vergabekriterien.
Kerstin Jordan (SPD), die als Rechtsanwältin die Interessen der Gemeinde in diesem Verfahren vertritt, erläuterte nochmals die notwendigen Schritte. Zunächst müssen die Vergabekriterien korrekt in öffentlicher Sitzung beschlossen werden, danach muss die Veröffentlichung im Amtsblatt erfolgen, weiter muss man dann den Verlauf des Gerichtsverfahrens abwarten, bevor man dann die Bauplätze neu ausschreiben kann. Kaufwillige, auch diejenigen die am 17.02. einen Bauplatz zugesprochen bekamen, müssen sich dann neu bewerben. Eine Zeitaussage, wann dieses neue Bewerbungsverfahren starten kann, könne man nicht treffen.
Stefanie Bohlender-Kehrt (FWS) und Jochen Ochsenreither (CDU) betonten, dass sie die Änderung der Vergaberichtlinien für richtig halten und die wenigen, noch vorhandenen Bauplätze an Bewerber ohne Wohneigentum gehen sollten.
Eine abweichende Meinung vertrat Norbert Knauber (CDU). “Das ist der richtige Beschluss zur falschen Zeit”, so Knauber. Bei der bisherigen Vergabe der Bauplätze waren auch Bewerber mit Wohneigentum zum Zuge gekommen. Darunter auch Bewerber die in anderen Baugebieten bereits Bauplätze von der Gemeinde erworben haben. Bei den letzten 5 Bauplätzen die Regeln zu ändern halte er nicht für gerecht. Er verglich das mit einem Fußballspiel bei dem der Schiedsrichter in der 80. Minute bekannt gibt, dass die letzten 10 Minuten nach neuen Regeln gespielt wird. Bei zukünftigen Baugebieten sei er sehr dafür, dass Bewerber mit entsprechendem Wohneigentum nicht berücksichtigt werden, so Knauber.
Mit 15 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme beschloss der Rat die Änderung der Vergabekriterien.


6. Bauanträge

Dem Rat lag nur ein Bauantrag zur Entscheidung vor. Die Besitzer des Hauses “An der Bahn 20” wollen vier Dachflächenfenster einbauen. Einstimmig gewährte der Rat die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans.


7. Verschiedenes

Glasfaserausbau: Ortsbürgermeister Detzel berichtete, dass die Arbeiten am Glasfasernetz gut vorankommen. Er rechnet damit, dass im August / September die ersten Hausanschlüsse geschaltet werden. Deutlich schneller sollen die provisorisch befestigten Stellen in den Straßen und auf den Gehwegen beseitigt sein, so die Zusage der Deutschen Glasfaser.

Ausbau der Garten- Gilwingert- und Jahnstraße: Hier konnte Detzel berichten, dass die Ausschreibung laufe und die Vergabe der Arbeiten in der letzten Sitzung vor der Sommerpause erfolgen soll. Wenn alles planmäßig laufe könnten im September / Oktober die Arbeiten beginnen.

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