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Gemeinderat am 16.05.2019

Mit einer relativ kleinen Tagesordnung hatte sich der Rat, in der letzten Sitzung der Legislaturperiode, zu befassen. Neben den Beauftragungen eines Planers für die Sanierung der Friedhofshalle und eines Ingenieurbüros für den Ausbau von Garten-, Giltwingert- und Jahnstraße, gab es noch 5 Bauanträge bzw. Bauvoranfragen zu behandeln. Wie meistens in den letzten 5 Jahren, wurden alle Beschlüsse einstimmig gefasst.


1. Sanierung Dach Friedhofshalle und Anstrich Fassade – Beauftragung Planer

Insgesamt werden die Kosten für die Sanierung des Daches und des Außenanstrichs auf 123.260,20 € Brutto geschätzt. Die Bauabteilung hatte bei 3 Planungsbüros Angebote für diese Arbeiten angefordert. Abgegeben hatte nur das Büro Friedmann (Steinweiler) mit einer Angebotssumme von 14.777,06 € Brutto. Der Rat erteilte dem Büro Friedmann den Auftrag.


2. Ausbau der Giltwingert-, Jahn- und Gartenstraße – Vergabe der Planungsleistungen

Für diesen Auftrag hatten 4 Ingenieurbüros ihre Angebote eingereicht. Mit Hilfe einer Bewertungsmatrix hatte die Bauabteilung die Angebote verglichen. Das “beste” Büro bekam hierbei 496 von möglichen 500 Punkte. Die anderen Büros folgten mit 494, 468, und 454 Punkte. Mehrere Ratsmitglieder sagten, dass sie die Bewertung nicht nachvollziehen können. Da der Unterschied zwischen den Büros nur sehr gering ist und das “beste” Büro bisher noch nicht in Steinweiler gearbeitet hat, soll sich der Bauausschuss nochmals mit der Bewertung befassen. Die Büros erhalten dann auch Gelegenheit sich vorzustellen. Der Auftrag wird dann vom neuen Gemeinderat nach der Sommerpause vergeben.


3. Annahme von Spenden

Der Rat akzeptierte die Annahme folgender Spenden:
- Alexander Lochbaum, Buchtzigstraße 1, 76275 Ettlingen - 100,00 Euro für die Förderung der Jugend (Spielplätze)
- Weingut Frank Bohlender, Obergasse 1, 76872 Steinweiler - 70,00 Euro für die Förderung der Jugend (Spielplätze)
- Michael Kirchmer, Hochgasse 42, 67483 Edesheim - 100,00 Euro für die Förderung der Jugend (Spielplätze)
- mlp-Systeme Peter Lutz, Wasgensteinstraße 7, 76829 Landau - 350,00 Euro für die Förderung der Jugend (Spielplätze)
- Daniela u. Joachim Lochbaum, Buchenweg 7, 76872 Steinweiler - 100,00 Euro für die Förderung der Jugend (Spielplätze)


4. Bauanträge und Bauvoranfragen

Es lagen insgesamt 6 Bauanträge bzw. Bauvoranfragen vor.

a) Erneuerung der Baugenehmigung für einen Winzerbetrieb im Außenbereich.
Das Vorhaben südlich des Billigheimer Weg, war bereits im Jahr 2015 genehmigt worden. Da bisher keine Realisierung erfolgte würde die Genehmigung automatisch erlöschen. Um dies zu vermeiden muss der Antrag erneuert werden. Der Rat stimmt dieser Erneuerung zu.

b) Neubau eines Doppelhauses mit Garagen, Lindenweg 1 (Brotäcker IV)
Der Bauherr benötigt für seinen Plan zwei Ausnahmegenehmigungen zum Bebauungsplan. Zum eine soll die Grundfläche größer werden als erlaubt und zum zweiten war eine zweite Zufahrt beantragt. Beides wurde vom Rat abgelehnt.

c) Neubau eines Doppelhauses mit Garagen, Fichtenweg 11 (Brotäcker IV).
Auch hier war eine zweite Zufahrt beantrag, die vom Rat abgelehnt wurde.

d) Anbau eines Wintergartens und einer Terrassenüberdachung, Niedergasse 34
Da in der näheren Umgebung bereits mehrere Erweiterungen von Wohngebäuden in ähnlicher Weise ausgeführt wurden, schlug die Bauverwaltung vor, den Plan zu genehmigen. Der Rat folgte diesem Vorschlag.

e) Bauvoranfrage - Errichtung eines Wohnhauses, Gartenstraße 24
Das Vorhaben liegt im unbeplant Innenbereich (Einmündung Peterspfad / Gartenstraße) . D.h. es gibt für diesen Bereich keinen Bebauungsplan. Deshalb liegt es im Ermessen des Rates ob sich das Vorhaben in die Umgebung einpasst. Hauptproblem bei diesem Grundstück ist, dass die Zufahrt nicht breit genug ist. Wie von der Bauverwaltung vorgeschlagen, fasste der Rat folgenden Beschluss. Der Eigentümer gibt eine 6m langen Streifen seines Grundstücks kostenlos an die Gemeinde ab. Dadurch wird die Zufahrt breit genug. Die Kosten für die erstmalige Herstellung der Zufahrt sowie alle Kosten für den Grundstücksübertrag und die Erschließung hat der Bauherr zu tragen.

d) Bauvoranfrage - Neubau eines Einfamilienwohnhauses, In den Rappengärten 11
Hier waren 2 Ausnahmen vom Bebauungsplan beantragt. Der Kniestock sollte von max. 70 cm auf 180 cm erhöht werden und weiter war ein Zwerggiebel beantragt. Beides wurde vom Rat abgelehnt.

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